Landesverband Rheinland-Pfalz

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Satzung der Senioren-Union Rheinland-Pfalz

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Stand: 31.08.2017

§ 1

Rechtsnatur, Name, Sitz

(1) Die Senioren-Union der Christlich Demokratischen Union Rheinland-Pfalz (CDU) ist eine Vereinigung der CDU gemäß §§ 38 und 39 des Statuts der CDU.

(2) Die Vereinigung führt den Namen SENIOREN-UNION der Christlich Demokratischen Union Deutschlands, Landesverband Rheinland-Pfalz, (CDU) – Kurzfassung Senioren-Union der CDU – ; ihre Bezirks-, Kreis-, Gemeindeverbands- und Orts- bzw. Stadtbezirksvereinigungen führen zusätzlich ihre entsprechenden Namen.

(3) Die Senioren-Union der CDU Rheinland-Pfalz hat ihren Sitz in der Landesgeschäftsstelle der CDU Rheinland-Pfalz; die nachgeordneten Vereinigungen haben ihren Sitz jeweils in der für sie zuständigen Geschäftsstelle der Partei.

§ 2

Aufgaben

(1) Die Senioren-Union der CDU will im Sinne der Ziele der CDU an der politischen Meinungs- und Willensbildung in der Partei und in der älteren Generation mitwirken und für die besonderen Anliegen der älteren Mitbürger und Bürgerinnen eintreten.

(2) Die Senioren-Union der CDU will dabei insbesondere

1. die eigene Initiative und aktive Mitarbeit der Mitglieder sowie das Zusammenleben und das gegenseitige Verständnis der Generationen fördern.

2. Für die Meinungs- und Weiterbildung politische Informationsveranstaltungen, wissenschaftliche Fachgespräche und Seminare anbieten,

3. älteren Mitbürgern und Mitbürgerinnen in sozialen und wirtschaftlichen Fragen unbürokratisch Hilfe vermitteln oder leisten,

4. die politische Arbeit der CDU vor allem auch durch eigene Vertreter und Vertreterinnen in den Parlamenten und kommunalen Vertretungen, sowie in der Öffentlichkeit unterstützen,

5. und mit anderen Institutionen und Organisationen im Interesse der älteren Mitbürger und Bürgerinnen zusammenarbeiten.

§ 3

Mitgliedschaft

(1) Mitglied der Senioren-Union der CDU kann jeder werden, der sich zu den Grundsätzen und Zielen der Senioren-Union bekennt, das in Absatz 2 festgelegte Mindestalter überschritten und nicht infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht verloren hat.

(2) In die Senioren-Union der CDU kann nur aufgenommen werden, wer das 60. Lebensjahr vollendet hat oder bereits vorher nach dem geltenden Sozialrecht oder dem Recht des öffentlichen Dienstes aus dem aktiven Arbeits- bzw.
Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden und in den vorläufigen oder endgültigen Ruhestand getreten ist.

(3) Die Mitgliedschaft in einer anderen Partei schließt die Mitgliedschaft in der Senioren-Union der CDU aus.

§ 4

Regelung der Ehrenmitgliedschaft

(1) Die Landesdelegiertenversammlung kann auf Vorschlag des Landesvorstandes Persönlichkeiten, die sich herausragende Verdienste um die Senioren-Union der CDU auf Landesebene erworben oder sich für die ältere Generation in Wort und Schrift oder durch Rat und Tat in besonders zu ehrender Weise verdient gemacht haben, die Ehrenmitgliedschaft verleihen.

(2) Ehemalige Landesvorsitzende können auf Vorschlag des Landesvorstandes von der Landesdelegiertenversammlung zu Ehrenvorsitzenden der Landesvereinigung auf Lebenszeit gewählt werden.

(3) Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder nehmen an der Landestagung, Ehrenvorsitzende auch an den Sitzungen des Landesvorstandes und des geschäftsführenden Landesvorstandes beratend teil.

(4) Entsprechende Ehrungen sind auf Bezirks-, Kreis- und örtlicher Ebene möglich und werden auf Vorschlag des jeweiligen Vorstandes durch das oberste satzungsgemäße Organ der betreffenden Organisationsstufe der Senioren-Union der CDU vorgenommen.

§ 5

Beginn der Mitgliedschaft

(1) Die Aufnahme als Mitglied erfolgt auf schriftlichen Antrag des Bewerbers oder der Bewerberin. Über die Aufnahme entscheidet die für den Wohnsitz des Bewerbers oder Bewerberin zuständige Kreisvereinigung der Senioren-Union der CDU. Auf begründeten Wunsch des Bewerbers oder Bewerberin kann die zuständige Landesvereinigung nach vorheriger Anhörung der an sich zuständigen Kreisvereinigung Ausnahmen zulassen.

(2) Wird der Aufnahmeantrag durch die zuständige Kreisvereinigung abgelehnt, so ist der Bewerber oder Bewerberin berechtigt, dagegen innerhalb von vier Wochen den Landesvorstand der Senioren-Union der CDU anzurufen, der dann endgültig entscheidet. Hierbei ist der Bewerber oder Bewerberin zu informieren.

(3) Das Mitglied wird in derjenigen Gemeindeverbands-, Orts- bzw. Stadtbezirksvereinigung geführt, in welcher es wohnt; auf begründeten Wunsch des Mitglieds kann der Vorstand der Kreisvereinigung Ausnahmen zulassen.

(4) Die Mitgliedschaft in der Senioren-Union der CDU endet durch Tod, durch schriftliche, an die zuständige Kreisvereinigung zu richtende Austrittserklärung oder durch Ausschluss. Wer aus der CDU ausgeschlossen wird, verliert damit zugleich auch seine Mitgliedschaft in der Senioren-Union der CDU; sie kann nur dann erneut erworben werden, wenn das betreffende Mitglied erneut in die CDU aufgenommen worden ist.

§ 6

Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Jedes Mitglied der Senioren-Union der CDU hat das Recht, an Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Gesetze sowie der satzungsrechtlichen Bestimmungen der CDU und der Senioren-Union der CDU teilzunehmen.

(2) Zu Vorstandsmitgliedern auf Landes -und Bundesebene kann nur gewählt werden, wer auch Mitglied der CDU ist. Gleiches gilt für alle Delegierten der Senioren-Union der CDU in allen Organen und Gremien der CDU und der Europäischen Volkspartei (EVP).

(3) Mitglieder der Senioren-Union der CDU, die zugleich auch der CDU angehören, zahlen einen Monatsbeitrag von 1,00 Euro. Mitglieder der Senioren-Union der CDU, die nicht der CDU angehören, zahlen einen monatlichen Beitrag in Höhe von 2,50 Euro.

§ 7

Organisationsstufen

(1) Der organisatorische Aufbau und das Tätigkeitsgebiet der Senioren-Union der CDU entsprechen dem der Partei.

(2) Organisationsstufen der Senioren-Union der CDU Rheinland-Pfalz sind:

1. die Landes-Senioren-Union

2. die Bezirks-Senioren-Union

3. die Kreis-Senioren-Union

4. die Gemeindeverbands-, Orts- bzw. Stadtbezirks-Senioren-Union.

§ 8

Organe der Landes-Senioren-Union der CDU

Die Organe der Landes-Senioren-Union der CDU sind:

1. die Landesdelegiertenversammlung

2. der Landesvorstand.

§ 9

Landesdelegiertenversammlung

(1) Der Landesdelegiertenversammlung gehören stimmberechtigt an:

a) mindestens 100 Delegierte der Kreisverbände,

b) die gewählten Mitglieder des Landesvorstands.

(2) Die Delegierten werden auf Grund der Mitgliederzahl ermittelt, die sich aus der Meldung der Zentralen Mitgliederdatei zum vorletzten Quartalsende ergibt und für die der satzungsgemäße Beitrag an den Landesvorstand bis einschließlich des vorletzten Quartals entrichtet worden ist. Die Delegierten werden von den Kreisverbänden mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr geheim gewählt (vgl. § 66 CDU-LS)

(3) Die Verteilung der Delegiertensitze auf die jeweilige Kreis-Senioren-Union der CDU erfolgt im Verhältnis der gemäß Abs. 2 ermittelten Mitgliederzahlen im Höchstzahlverfahren noch d’Hondt. Dabei erhält jede Kreis-Senioren-Union zunächst 1 Delegiertensitz als Grundmandat, der auf die jeweilige Delegiertenzahl gemäß Satz 1 anzurechnen ist. Ergibt sich, dass auf eine Kreis-Senioren-Union weniger Delegierte entfallen als ihr gemäß Grundmandat zustehen, so behält sie den überzähligen Delegiertensitz in der Landesdelegiertenversammlung, deren Delegiertenzahl sich jedoch demgemäß entsprechend über 100 Delegierte hinaus erhöht.

(4) Die Landesdelegiertenversammlung tritt mindestens alle zwei Jahre zusammen und wird vom Landesvorstand der Senioren-Union der CDU einberufen. Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Kreisverbände der Senioren-Union der CDU muss sie einberufen werden.

§ 10

Aufgaben der Landesdelegiertenversammlung

(1) Die Landesdelegiertenversammlung ist das höchste Organ der Senioren-Union der CDU auf Landesebene. Sie beschließt über die programmatischen, politischen und organisatorischen Grundlinien der Arbeit der Senioren-Union der CDU.

(2) Sie wählt mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr

a) die Mitglieder des Landesvorstandes geheim und in getrennten Wahlgängen,

b) die Delegierten der Landesvereinigung zur Bundesdelegiertenversammlung der Senioren-Union.

(3) Sie wählt auf Vorschlag des Landesvorstandes Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder der Landes-Senioren-Union

(4) Sie wählt außerdem 2 Rechnungsprüfer- oder Prüferinnen

(5) Der Landesdelegiertenversammlung obliegt:

1. die Entgegennahme der Jahresberichte und die Entlastung des Landesvorstandes.

2. die Beschlussfassung über Anträge an die Landesdelegiertenversammlung

3. die Annahme und Änderung der Satzung

4. die Auflösung der Senioren-Union der CDU oder ihre Verschmelzung mit einer oder mehreren anderen Vereinigungen der CDU.

§ 11

Der Landesvorstand

(1) Der Landesvorstand der Senioren-Union der CDU setzt sich zusammen aus:

a) der/dem Landesvorsitzenden

b) drei stellvertretenden Landesvorsitzenden

c) der Schriftführerin / dem Schriftführer

d) der Landesschatzmeisterin / dem Landesschatzmeister

e) 15 Beisitzerinnen / Beisitzer

f) der/dem Mitgliederbeauftragten

g) der Landesgeschäftsführerin / dem Landesgeschäftsführer

(2) Die Mitglieder des Landesvorstandes können sich nicht vertreten lassen. Der Landesvorstand ist berechtigt, für die Dauer seiner Amtszeit nach seinem Ermessen ständig oder im Einzelfall Gäste ohne Stimmrecht zu seinen Beratungen hinzuzuziehen.

(3) Der Landesvorstand beschließt bei seiner Konstituierung über die Geschäftsverteilung und teilt diese den Bezirks- und Kreisverbänden der Senioren-Union der CDU mit.

(4) Der Landesvorstand leitet die Landes-Senioren-Union der CDU und führt die Beschlüsse der Landesdelegiertenversammlung durch. Der oder die Landesvorsitzende und einer der stellvertretenden Landesvorsitzenden vertreten gemeinsam die Landes-Senioren-Union der CDU gerichtlich und außergerichtlich.

(5) Der Landesschatzmeister sowie der Landesgeschäftsführer sind zu Rechtsgeschäften ermächtigt, die der ihnen zugewiesene Aufgabenbereich gewöhnlich mit sich bringt.

(6) Der Landesvorstand kann zu seiner Beratung und Unterstützung Ausschüsse, Arbeitskreise und Beiräte einsetzen. Er beruft deren Vorsitzende und Mitglieder

§ 12

Bezirks-Senioren-Union der CDU

(1) Die Organe der Bezirks-Senioren-Union der CDU sind:

1. die Bezirksdelegiertenversammlung / die Bezirksmitgliederversammlung

2. der Bezirksvorstand

§ 13

Bezirkstage der Senioren-Union Rheinland-Pfalz

Bezirkstage können sowohl als Bezirksdelegiertenversammlungen wie auch als Bezirksmitgliederversammlungen durchgeführt werden.

(1) Der Bezirksdelegiertenversammlung gehören stimmberechtigt an:

a) in den Bezirken Koblenz-Montabaur bzw. Rheinhessen-Pfalz je 80 Delegierte und im Bezirk Trier 45 Delegierte,

b) die Mitglieder des Bezirksvorstandes

(2) Der Bezirksmitgliederversammlung gehören stimmberechtigt an:

alle Mitglieder in dem jeweiligen Bezirksverband

(3) Die Delegierten werden von den Kreisverbänden in jedem zweiten Kalenderjahr geheim gewählt.

(4) Die Bezirksdelegiertenversammlung bzw. die Bezirksmitgliederversammlung tritt mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr zusammen und wird vom Bezirksvorstand der Senioren-Union der CDU einberufen. Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Kreisvereinigungen muss sie einberufen werden.

§ 14

Aufgaben der Bezirksdelegiertenversammlung bzw. der Bezirksmitgliederversammlung

(1) Die Bezirksdelegiertenversammlung bzw. die Bezirksmitgliederversammlung beschließt über die programmatischen, politischen und organisatorischen Grundlinien der Arbeit der Senioren-Union der CDU.

(2) Die Bezirksdelegiertenversammlung bzw. die Bezirksmitgliederversammlung wählt mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr die Mitglieder des Bezirksvorstandes in getrennten Wahlgängen.

(3) Der Bezirksdelegiertenversammlung bzw. der Bezirksmitgliederversammlung obliegen die Entgegennahme der Jahresberichte und die Entlastung des Bezirksvorstandes.

§ 15

Bezirksvorstand

(1) Der Bezirksvorstand der Senioren-Union der CDU setzt sich zusammen aus:

a) dem Bezirksvorsitzenden oder der Bezirksvorsitzenden

b) den zwei stellvertretenden Vorsitzenden

c) dem Schriftführer oder der Schriftführerin

d) bis zu 15 Beisitzern oder Beisitzerinnen

(2) Die Mitglieder des Bezirksvorstandes können sich nicht vertreten lassen. Der Bezirksvorstand ist berechtigt, für die Dauer seiner Amtszeit nach seinem Ermessen ständig oder im Einzelfall Gäste ohne Stimmrecht zu seinen Beratungen hinzuzuziehen.

(3) Der Bezirksvorstand beschließt bei seiner Konstituierung über die Geschäftsverteilung und teilt diese den Kreisverbänden der Senioren-Union der CDU mit.

(4) Der Bezirksvorstand beschließt, die Bezirkstage der Senioren-Union als Bezirksdelegierten- oder Bezirksmitgliederversammlungen durchzuführen und führt die Beschlüsse derselben durch. Der oder die Bezirksvorsitzende und einer der stellvertretenden Bezirksvorsitzenden vertreten gemeinsam die Bezirks-Senioren-Union der CDU gerichtlich und außergerichtlich.

(5) Der Bezirksvorstand kann zu seiner Beratung und Unterstützung Fachausschüsse bilden.

§ 16

Organe der Kreis-Senioren-Union der CDU

(1) Die Organe der Kreis-Senioren-Union der CDU sind:

1. die Mitgliederversammlung

2. der Kreisvorstand

§ 17

Kreisversammlung

(1) Der Kreisversammlung gehören alle Mitglieder der Senioren-Union des Kreises an.

§ 18

Aufgaben der Kreisversammlung

(1) Die Kreisversammlung ist das höchste Organ der Senioren-Union der CDU auf Kreisebene. Sie beschließt über die programmatischen, politischen und organisatorischen Grundlinien der Arbeit der Senioren-Union der CDU.

(2) Sie wählt mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr:

a) die Mitglieder des Kreisvorstandes in getrennten Wahlgängen

b) die Delegierten des Kreisverbandes und deren Stellvertreter oder Stellvertreterinnen, für die Landes- und die Bezirksversammlung der Senioren-Union

(3) Der Kreisversammlung obliegen die Entgegennahme der Jahresberichte und die Entlastung des Kreisvorstandes.

(4) Die Kreisversammlung tritt mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr zusammen. Sie wird vom Kreisvorstand der Senioren-Union der CDU einberufen. Auf Antrag von mindestens 1/5 der Mitglieder des Kreisverbandes der Senioren-Union der CDU muss sie einberufen werden.

§ 19

Kreisvorstand

(1) Der Kreisvorstand der Senioren-Union der CDU setzt sich zusammen aus:

a) dem Kreisvorsitzenden / der Kreisvorsitzenden

b) zwei stellvertretenden Kreisvorsitzenden

c) dem Schriftführer / der Schriftführerin

d) dem Schatzmeister / der Schatzmeisterin

e) 5 bis 10 Beisitzer oder Beisitzerinnen

(2) Die Mitglieder des Kreisvorstandes können sich nicht vertreten lassen. Der Kreisvorstand ist berechtigt, für die Dauer seiner Amtszeit nach seinem Ermessen ständig oder im Einzelfall Gäste ohne Stimmrecht zu seinen Beratungen hinzuzuziehen.

(3) Der Kreisvorstand beschließt bei seiner Konstituierung über die Geschäftsverteilung.

(4) Der Kreisvorstand leitet die Kreis-Senioren-Union der CDU und führt die Beschlüsse der Kreisdelegiertenversammlung durch. Der oder die Kreisvorsitzende und einer der stellvertretenden Kreisvorsitzenden vertreten gemeinsam die Kreis-Senioren-Union der CDU.

§ 20

Schiedsgerichte

Für alle Streitigkeiten der Vereinigung sowie mit und zwischen ihren Mitgliedern sind die Parteigerichte der CDU zuständig. Die Parteigerichtsordnung der CDU ist in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

§ 21

Ergänzend anzuwendendes sonstiges Satzungsrecht

(1) Soweit in dieser Satzung keine ausdrücklichen Regelungen getroffen sind, finden neben den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere denen des Parteiengesetzes, die Vorschriften des Statuts der CDU sowie des gesamten Satzungsrechts der Bundes- und der Landespartei, einschließlich der Ordnungen in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

(2) Bei der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in der Senioren-Union der CDU Rheinland-Pfalz ist § 15 Statut der CDU Deutschlands zu beachten.

§ 22

Geschäftsführung

Die Geschäfte der Organisationsstufen der Senioren-Union der CDU werden im Auftrag der jeweiligen Vereinigungsvorstände von und in den jeweiligen zuständigen CDU-Geschäftsstellen geführt.

§ 23

Übergangs- und Beschlussbestimmungen

(1) Die Amtszeiten der Vorstände aller Organisationsstufen der Senioren-Union der CDU beginnen mit dem Ende der Delegierten- oder Mitgliederversammlung, auf der die Neuwahl des jeweiligen Vorstandes stattgefunden hat.

(2) Behinderten ist in geeigneter Weise Zugang zu den Tagungsstätten zu ermöglichen.

(3) Diese Satzung ist am 28. Juni 1988 von der konstituierenden Landesdelegiertenversammlung der Senioren-Union der Christlich Demokratischen Union Rheinland-Pfalz (CDU) in Mainz beschlossen worden. Die Genehmigung erfolgte durch den

Landesparteiausschuss der CDU am 02. November 1988. Die Satzung ist seit diesem Tage in Kraft.

Die Satzungsänderungen in § 9 Abs. 1-3 und § 11 Abs. 1 (kursiv und fett markiert) bedürfen noch der Zustimmung durch einen Beschluss des CDU Landesparteiausschusses.

Letzte Änderung am 31.08.2017

Senioren-Union Rheinland-Pfalz
Rheinallee 1 a-d
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Der Landesvorstand

Der Landesvorstand wurde am 24. Februar 2024 in Mainz neu gewählt:

Vorsitzender:

Totz, Karl-Heinz

Kreisvorsitzender der Senioren-Union Birkenfeld

Bezirksvorsitzender der Senioren-Union Koblenz-Montabaur

Beisitzer im Bundesvorstand der Senioren-Union

Kreisverband Birkenfeld

Gleichberechtigte Stellvertreter:

Kipper, Georg Wilhelm

Kreisvorsitzender der Senioren-Union Altenkirchen

Kreisverband Altenkirchen

Seemann, Gerhard

Kreisvorsitzender der Senioren-Union Bitburg-Prüm

Bezirksvorsitzender der Senioren-Union Trier

Kreisverband Bitburg-Prüm

Ringel, Udo

Bezirksvorsitzender der Senioren-Union Rheinhessen-Pfalz

Kreisverband Kaiserslautern-Stadt

Schatzmeister:

Schriftführer:

Hübel, Gerhard

Kreisverband Mainz-Stadt

Pirron, Michael 

Kreisverband Kaiserslautern-Land

Beisitzer/innen

Ackermann, Hella

Kreisverband Rhein-Hunsrück

Bagus, Franz-Josef

Kreisverband Mainz-Bingen

Bernards, Ingeborg

Kreisverband Ahrweiler

Bollinger, Herbert

Kreisverband Kusel

Carduck, Heinfried

Kreisverband Trier-Saarburg

Dederer, Valentina

Kreisverband Kaiserslautern-Stadt

Frey, Birgitta

Kreisverband Kaiserslautern-Land

Heid, Elisabeth

Kreisverband Kaiserslautern-Stadt

Kicherer, Irmgard

Kreisverband Mayen-Koblenz

Pütz, Rudolf

Kreisverband Mayen-Koblenz

Ruhl, Achim

Kreisverband Bad Kreuznach

Schiller, Gertrud

Kreisverband Zweibrücken

Trinkaus, Harald

Kreisverband Ahrweiler

Walter, Hildegund

Kreisverband Mainz-Stadt

Welter, Richard

Kreisverband Mayen-Koblenz

Mitgliederbeauftragter:

Dr. Herzog, Reinhard

Kreisverband Ludwigshafen

Kooptiert:

Moesta MdL, Anette

Seniorenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion

Kreisverband Mayen-Koblenz

Hans Speder

Kreisverband Bernkastel-Wittlich

Ehrenvorsitzende

Träger der Konrad-Adenauer-Medaille:

Verhülsdonk, Roswitha
Staatssekretärin a.D.

Kreisverband Koblenz

  • 2007: Werner Wiemers, Kreisverband Koblenz
  • 2007: Willi Würtz, Kreisverband Südwestpfalz
  • 2008: Johannes Stephan, Kreisverband Mainz
  • 2009: Edith Giebel, Kreisverband Worms
  • 2010: Ingrid Perlick, Kreisverband Kaiserslautern Land
  • 2011: Hans Rohde, Kreisverband Trier-Stadt
  • 2012: Oskar Lautwein, Kreisverband Bernkastel-Wittlich
  • 2013: Hubert Wolf, Kreisverband Bad Dürkheim
  • 2013: Helga Hammer, Kreisverband Mainz-Bingen
  • 2022: Hans Speder, Kreisverband Bernkastel-Wittlich

Hammer, Helga

Landtagsvizepräsidentin a.D.

stellvertr. Bundesvorsitzende der Senioren-Union der CDU

Kreisverband Mainz

Sanitätsrat Dr. med Ludwig, Fred-Holger

Bundesvorsitzender der Senioren-Union

Kreisverband Südliche Weinstraße

Letzte Hilfe fürs Krankenhaus!

Unterschriftenkampagne gegen Kliniksterben

Die Senioren-Union Rheinland-Pfalz warnt vor weiteren Schließungen kleiner Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz und dem übrigen Bundesgebiet. „Kleine Krankenhäuser, besonders im ländlichen Raum, müssen für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erhalten bleiben und dürfen nicht der Krankenhausreform von Minister Lauterbach zum Opfer fallen“, stellt der Landesvorsitzende Sanitätsrat Dr. med. Fred-Holger Ludwig fest.

Im ersten Halbjahr 2023 wurden bereits vier Krankenhäuser in den Städten Adenau, Nassau, Bad Ems und Annweiler geschlossen. Aktuell sind weitere fünf Krankenhäuser des DRK in Rheinland-Pfalz von Insolvenz bedroht: in Altenkirchen, Alzey, Hachenburg, Kirchen und Neuwied.
Laut aktuellem „Krankenhaus Rating Report“ des RWI-Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung ist jedes vierte Krankenhaus in Rheinland-Pfalz von Insolvenz bedroht. Abhilfe soll die vom Bund geplante Krankenhausreform bringen, die aber erst im Jahr 2024 in Kraft tritt.

Dr. Ludwig fordert vom Bund sofortige finanzielle Hilfen für insolvenzbedrohte Krankenhäuser. „Die Zahlen sind alarmierend und zeigen, wie dramatisch die Lage in Rheinland-Pfalz ist. Deshalb darf auch die Ampel-Regierung in Mainz sich nicht länger aus der Verantwortung stehlen und muss mit einem Soforthilfeprogramm endlich handeln.“

Die Senioren-Union kämpft unter dem Motto „LETZTE HILFE fürs Krankenhaus“ mit einer Unterschriftenkampagne gegen die drohende Schließung der fünf DRK-Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz. Hier können Sie die Unterschriftenliste herunterladen!

Werben Sie in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis um Unterstützung für den Erhalt der Krankenhäuser. Jede Unterschrift zählt!

 

Download Unterschriftenliste

Gemeinsame Sitzung der Bundesvorstände der Senioren-Union und der Jungen Union

In Berlin wurden gemeinsame Beschlüsse gefasst

Gemeinsame Beschlüsse von Junge Union und Senioren-Union

Die Präsidien von Junge Union und Senioren-Union fassten in einer gemeinsamen Sitzung am 19. Juni 2017 im Konrad-Adenauer-Haus in Berlin die folgenden Beschlüsse:


Für eine zukunftsfeste Altersvorsorge

Generationengerechtigkeit als Grundlage einer zukunftsfesten Altersvorsorge

Eine zukunftsfeste Altersvorsorge wahrt die Balance zwischen den Generationen. Wir wollen ein Rentenrecht, dass Generationengerechtigkeit sichert und Leistungen sowie Lasten fair verteilt. Jung und Alt dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir wollen die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche und private Vorsorge so weiterentwickeln, dass jeder seine Altersvorsorge sicher planen kann.

Für die Einsetzung einer Rentenkommission

Eine unabhängige Kommission soll eine Weiterentwicklung des Rentenversicherungssystems prüfen. Wir wollen eine ideologiefreie und ergebnisoffene Untersuchung, damit ein langfristig tragfähiges Konzept erarbeitet werden kann. Eine Kopplung der Regelaltersgrenze mit der Lebenserwartung muss in diesem Zusammenhang geprüft werden.

Alle Renteninformationen aus einer Hand

Wir fordern eine Informationsplattform, die alle Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge übersichtlich zusammenfasst und so säulenübergreifende Renteninformationen bietet.

Für einen flexiblen Renteneintritt

Eine starre Altersgrenze passt immer weniger zu Lebensläufen, die zunehmend flexibel sind. Jeder Arbeitnehmer im Rentenalter muss mit seinem Arbeitgeber den besten Zeitpunkt für einen Renteneintritt bestimmen können.

Freiwilliges, längeres Arbeiten attraktiver machen

Die Flexi-Rente war ein erster guter Schritt zu einer flexibleren Vertragsgestaltung bei Beschäftigten, die im Rentenbezugsalter weiter arbeiten wollen. Jetzt muss der zweite Schritt Gesetzeskraft erlangen: Derzeit muss der Arbeitgeber noch „Strafabgaben“ zahlen, ohne dass der Beschäftigte etwas davon hat. Diese müssen abgeschafft werden oder dem Rentner zu Gute kommen („Flexi-Bonus“). Die Hinzuverdienstregeln müssen transparenter und attraktiver werden und für alle Rentenformen anwendbar sein.


Gesundheit und Pflege

Für den Erhalt der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

Wir stehen ein für den Erhalt des dualen Versicherungssystems aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung, weil eine staatliche Einheitsversicherung die individuellen Bedürfnisse der Patienten und die Vielfalt der Versorgungsmöglichkeiten nicht gewährleisten kann. Gleichzeitig dürfen gesamtgesellschaftliche Aufgaben nicht allein auf dem Rücken der gesetzlichen Krankenversicherung und ihren Mitgliedern ausgetragen werden.

Zugang zum Medizinstudium – Tätigkeit als Landarzt attraktiver machen

Der Zugang zum Medizinstudium soll flexibler gestaltet und weniger an starre Kriterien, wie beispielsweise dem Numerus Clausus, gekoppelt werden. Bereits erworbene Berufserfahrung und absolvierte Praktika sollen als Zugangskriterien stärker gewichtet werden. Wir wollen Anreize dafür schaffen, dass Ärzte sich dazu verpflichten, sich nach dem Studium für eine bestimmte Zeit in ländlichen Regionen niederzulassen. Die Länder müssen bei der Förderung von Professuren für Allgemeinmedizin an den medizinischen Fakultäten unterstützt werden.

E-Health stärken

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens bietet vielfältige Chancen, Qualität, Transparenz und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung zu verbessern. Dafür muss das seit 2015 bestehende E-Health-Gesetz an die Erfordernisse der Digitalisierung angepasst und E-Health-Initiativen müssen stärker gefördert werden. Durch eine übergreifende Vernetzung im Gesundheitswesen und der Digitalisierung der ländlichen Räume wird es möglich sein, dass alle Bürger überall in Deutschland auf innovative Lösungen zugreifen können.

Prävention vor Reha und Reha vor Pflege

Wir treten für die Stärkung von Präventionsangeboten und den Grundsatz „Reha vor Pflege“ ein. Wir wollen Pflegebedürftigkeit verhindern oder hinauszögern, damit gerade ältere Menschen möglichst lange mobil bleiben und ein selbstständiges Leben führen können.

Für eine gleich gute Pflege

Mit den Pflegestärkungsgesetzen wurden wichtige Fortschritte und Erfolge erzielt. An diese wollen wir mit der Einführung von bundesweit einheitlichen Standards für Pflegeheime anknüpfen. Diese sollen neben der Personalausstattung auch Qualitätsstandards und Standards für die Gestaltung einer vollwertigen Verpflegung umfassen.

Für den Schutz unserer Kinder und Enkel

In Deutschland hat in den letzten Jahren die Impfmüdigkeit aus falsch verstandener Ideologie stark zugenommen. Daher setzen wir uns zum Schutz unserer Kinder und Enkel für eine Grundimpf-pflicht für Kleinkinder ein.


Einwanderungs- und Asylpolitik

Einwanderungspolitik ist grundsätzlich von Asylpolitik zu unterscheiden. Wir fordern eine aktive Einwanderungspolitik, bei der die Zuwanderung mit Blick auf den Arbeitsmarktbedarf gesteuert wird und bei der es darum geht, qualifizierte Fachkräfte und Akademiker gezielt anzuwerben, um so die Innovationsspielräume des Standorts Deutschland zu erhalten. Asylrecht als Menschenrecht genießen nach Artikel 16 a des Grundgesetzes nur politisch Verfolgte. Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen unter dem Deckmantel des Asylrechts stellt dagegen einen Rechtsmissbrauch dar, der nicht toleriert werden darf. Wer vor Krieg flieht, dem gewähren wir Schutz und humanitäre Hilfe auf Zeit. Kriegsflüchtlinge müssen jedoch in ihre Herkunftsländer zurückkehren, sobald das möglich ist.

„Fördern und Fordern“ als Grundprinzip der Integrationspolitik

Die Grundlage für unsere Integrationspolitik ist das Prinzip „Fördern und Fordern“. Zu uns kommende Menschen fördern wir z.B. mit Integrations- und Sprachkursen, gleichzeitig fordern wir aber auch eigene Anstrengungen. Wer bei uns leben will, muss Recht und Gesetz anerkennen, unsere Sprache lernen und sich um einen Arbeitsplatz bemühen.

Verbot der Vollverschleierung

Vollverschleierung behindert die Integration, sie ist ein Symbol gegen die Gleichberechtigung und Würde der Frau. Daher muss Vollverschleierung überall dort verboten werden, wo es für unser Zusammenleben und die öffentliche Ordnung notwendig ist – in Behörden, vor Gericht, in Kitas, Schulen und Hochschulen oder im Straßenverkehr.

Abschiebungen konsequent durchführen

Wer Straf- oder Gewalttaten begeht oder Sozialbetrug verübt, muss seine Schutz- und Aufenthaltsberechtigung verlieren und umgehend abgeschoben werden. Ausreisepflichtige sollen bis zu ihrer Abschiebung in Gewahrsam genommen werden können und verurteilte Straftäter in Abschiebehaft.

Abschaffung des Doppelpasses

Deutsche mit mehrfacher Staatsangehörigkeit sollen sich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen. Deutsche mit einer weiteren EU-Staatsangehörigkeit sind hiervon ausgenommen. Im Sinne des Vertrauensschutzes dürfen diejenigen, die bei Inkrafttreten der Regelung bereits über eine mehrfache Staatsangehörigkeit verfügen und das 25. Lebensjahr vollendet haben, den Doppelpass behalten (Generationenschnitt).

Karl-Heinz Totz

Herzlich Willkommen bei der Senioren-Union!

Mit Mut und Erfahrung Zukunft gestalten. Dies ist der Anspruch, mit dem wir Politik machen und als Ältere inmitten der Gesellschaft tätig sind.

Die Senioren-Union der CDU engagiert sich für eine menschliche und solidarische Gesellschaft – generationenübergreifend - für Alt und Jung. Eine menschliche Gesellschaft heißt gleichberechtigte politische und gesellschaftliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger.

Das ist in Zeiten des demografischen Wandels und manchen Jugendwahns keine Selbstverständlichkeit. Wir stellen uns der Herausforderung. Mit Lebenserfahrung, Kompetenz, Tatkraft und Dialogbereitschaft. Denn Senioren sind ein Gewinn für die Gesellschaft. In diesem Sinn zu wirken und unsere Meinung in der öffentlichen Debatte deutlich zu machen – das gehört zu den Zielen und Aufgaben der Senioren-Union.

Im Dialog der Generationen vertritt die Senioren-Union die Anliegen der älteren Generation. Sie macht Politik mit älteren Menschen für ältere Menschen und Jüngere. Die Senioren-Union trägt dazu bei, dass sich die Älteren in Deutschland als selbstbewusste Generation präsentieren, so dass auch die heute Jungen ihr späteres Leben aktiv und selbstbestimmt, mit Lebensfreude und Gemeinsinn führen können. Herzlich willkommen bei dieser beispielhaften Pionierarbeit.

In diesem Sinne grüßt Sie herzlich

Karl-Heinz Totz
Landesvorsitzender

Landesdelegiertenversammlung der Senioren-Union Rheinland-Pfalz 2024

Karl-Heinz Totz ist neuer Landesvorsitzender der Senioren-Union

Karl-Heinz Totz (Idar-Oberstein) wurde von der Landesdelegiertenversammlung der Senioren-Union Rheinland-Pfalz zum neuen Landesvorsitzenden gewählt. Bei der Wahl in Mainz stimmten 98 % der Delegierten für den ehemaligen Offizier aus Idar-Oberstein. Herr Totz tritt damit die Nachfolge von Sanitätsrat Dr. med. Fred-Holger Ludwig (Schweigen-Rechtenbach) an der, nach seiner Wahl zum Bundesvorsitzenden der Senioren-Union Ende August 2023, auf eine erneute Kandidatur verzichtet hatte. Die Landesdelegiertenversammlung wählte Dr. Ludwig einstimmig zum neuen Ehrenvorsitzenden der Senioren-Union Rheinland-Pfalz.

Den geschäftsführenden Landesvorstand bilden die drei Stellvertreter Georg Wilhelm Kipper, Udo Ringel und Gerhard Seemann, der Schatzmeister Gerhard Hübel und der Schriftführer Michael Pirron. Als Mitgliederbeauftragter wurde Dr. Reinhard Herzog in seinem Amt bestätigt.

Den Landesvorstand vervollständigen die 8 Beisitzerinnen und 7 Beisitzer:
Hella Ackermann, Franz-Josef Bagus, Ingeborg Bernards, Herbert Bollinger, Heinfried Carduck, Valentina Dederer, Birgitta Frey, Elisabeth Heid, Irmgard Kicherer, Rudolf Pütz, Achim Ruhl, Gertrud Schiller, Harald Trinkaus, Hildegund Walter und Richard Welter.

Karl-Heinz Totz erklärte den Kampf gegen jede Form der Altersdiskriminierung zu einem derHauptziele seiner Amtszeit. Aktuelles Beispiel sei der fehlende Inflationsausgleich für Rentnerinnen und Rentner. „Es ist diskriminierend, dass so viele ältere Menschen, die durch ihre Lebensleistungihren Beitrag zu unserer Solidargemeinschaft geleistet haben, bei der Überwindung finanziellerInflationsfolgen ausgeschlossen werden. Diese Diskriminierung der betroffenen Rentner und Hinterbliebenen muss durch eine steuerfreie Sonderzahlung in angemessener Höhe ausgeglichen werden“, so Karl-Heinz Totz abschließend.

Letzte Hilfe fürs Krankenhaus!

Unterschriftenkampagne gegen Kliniksterben

Die Senioren-Union Rheinland-Pfalz warnt vor weiteren Schließungen kleiner Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz und dem übrigen Bundesgebiet. „Kleine Krankenhäuser, besonders im ländlichen Raum, müssen für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erhalten bleiben und dürfen nicht der Krankenhausreform von Minister Lauterbach zum Opfer fallen“, stellt der Landesvorsitzende Sanitätsrat Dr. med. Fred-Holger Ludwig fest.

Im ersten Halbjahr 2023 wurden bereits vier Krankenhäuser in den Städten Adenau, Nassau, Bad Ems und Annweiler geschlossen. Aktuell sind weitere fünf Krankenhäuser des DRK in Rheinland-Pfalz von Insolvenz bedroht: in Altenkirchen, Alzey, Hachenburg, Kirchen und Neuwied.
Laut aktuellem „Krankenhaus Rating Report“ des RWI-Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung ist jedes vierte Krankenhaus in Rheinland-Pfalz von Insolvenz bedroht. Abhilfe soll die vom Bund geplante Krankenhausreform bringen, die aber erst im Jahr 2024 in Kraft tritt.

Dr. Ludwig fordert vom Bund sofortige finanzielle Hilfen für insolvenzbedrohte Krankenhäuser. „Die Zahlen sind alarmierend und zeigen, wie dramatisch die Lage in Rheinland-Pfalz ist. Deshalb darf auch die Ampel-Regierung in Mainz sich nicht länger aus der Verantwortung stehlen und muss mit einem Soforthilfeprogramm endlich handeln.“

Die Senioren-Union kämpft unter dem Motto „LETZTE HILFE fürs Krankenhaus“ mit einer Unterschriftenkampagne gegen die drohende Schließung der fünf DRK-Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz. Hier können Sie die Unterschriftenliste herunterladen!

Werben Sie in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis um Unterstützung für den Erhalt der Krankenhäuser. Jede Unterschrift zählt!

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19. Bundesdelegiertenversammlung der Senioren-Union

Dr. Ludwig zum neuen Bundesvorsitzenden gewählt

Mainz, 1.9.2023

Auf der 19. Bundesdelegiertenversammlung der Senioren-Union der CDU Deutschlands in Magdeburg, ist Sanitätsrat Dr. med. Fred-Holger Ludwig (Schweigen-Rechtenbach) zum neuen Bundesvorsitzenden gewählt worden. Er tritt damit die Nachfolge von Prof. Dr. Otto Wulff an, der auf eine erneute Kandidatur verzichtet hatte.

Der bisherige Landesvorsitzende der Senioren-Union Rheinland-Pfalz setzte sich bei der Wahl des Bundesvorsitzenden gegen zwei Mitbewerber durch. Der 77-Jährige gehört dem Bundesvorstand der Senioren-Union bereits seit 2018 an, zuletzt als stellvertretender Bundesvorsitzender.

Für den Landesverband der Senioren-Union Rheinland-Pfalz wurde auch das bisherige Mitglied des Bundesvorstands, Karl-Heinz Totz (Idar-Oberstein) neben Dr. Ludwig wiedergewählt. Auf Dr. Ludwig entfielen 56,7 % und Herrn Totz 62,9 % der Delegiertenstimmen. Damit konnten sich alle zwei Rheinland-Pfälzer über gute Wahlergebnisse im neu gewählten Bundesvorstand freuen.

Dr. Ludwig erklärte, als neuer Bundesvorsitzender ein offenes Ohr für jeden haben zu wollen und hartnäckig die gesteckten Ziele der Senioren-Union zu verfolgen. Ein zentrales Ziel sei die Bekämpfung der zunehmenden Altersarmut in Deutschland. Bereits heute seien offiziell 690.000 ältere Menschen auf Grundsicherung angewiesen. Die Dunkelziffer könnte weitaus höher sein. Es gelte aber auch alle Formen von Altersdiskriminierung in unserer Gesellschaft abzubauen:
„Wir müssen weiter darum kämpfen, dass der Begriff Lebensalter in Art. 3 GG als Ziel für eine echte Gleichberechtigung aufgenommen wird“, so Dr. Ludwig abschließend.

Neuer Koalitionsvertrag der Ampel

Senioren-Union fordert Einführung von Seniorenämtern

Mainz, 06.05.2021

Die Senioren-Union Rheinland-Pfalz fordert die künftige Landesregierung auf, sich für die Einführung von sog. Seniorenämtern auch in Rheinland-Pfalz einzusetzen.

Der Landesvorsitzende der Senioren-Union, Sanitätsrat Dr. med. Fred-Holger Ludwig, erklärt dazu: „Erwachsenen Mitbürgern mit eingeschränkter Tageskompetenz wird über das Betreuungsrecht geholfen, indem ihnen ein gerichtlich bestellter Betreuer zur Seite gestellt wird. Wer aber hilft allen übrigen älteren Menschen, die Probleme bekommen? Bislang gibt es keine kommunale Behörde in Rheinland-Pfalz, die sich ausschließlich mit Seniorenfragen oder als Schnittstelle mit allen Bereichen der Altenhilfe, Pflege und Seniorenarbeit schwerpunktmäßig befasst.“

Aus dieser Erkenntnis heraus ist man z.B. in Bayern oder Nordrhein-Westfalen per Landesgesetz dazu übergegangen, bis auf die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtend Seniorenämter einzurichten und zu betreiben. Dieses geschieht vielfach unter Einbeziehung der Erfahrungen von kommunalen Seniorenbeiräten.

Die Senioren-Union vermisst dazu eine klare Aussage im Entwurf des neuen Koalitionsvertrags von SPD, Grünen und FDP; dort heißt es lediglich (in Zeile 4085 ff.):
Örtliche Altenhilfe- und Senior:innen-Angebote sichern soziale Teilhabe älterer Menschen. Wir unterstützen es, wenn diese Angebote in die kommunale Sozialplanung aufgenommen und abgesichert werden.“

Zu den Erwartungen an die künftige Landesregierung erklärt Dr. Ludwig abschließend:
„Die Lebenserwartung in Deutschland ist in den letzten Jahren auf über 80 Jahre gestiegen. Es ist endlich Zeit zu handeln, um Seniorinnen und Senioren auch in Rheinland-Pfalz den Stellenwert, die Anerkennung und Wertschätzung in unserer Gesellschaft durch bessere Unterstützung und Hilfe zuteilwerden werden zu lassen. Leider lese ich davon viel zu wenig im 183 Seiten langen Koalitionsvertrag.“

Die Bezirksverbände

Senioren-Union vor Ort

Bezirksvorsitzender Karl-Heinz Totz

Bezirksvorsitzender Hubertus Stawik 

Bezirksvorsitzender Hans Speder

Aktuelles

Senioren-Union Rheinland-Pfalz warnt vor Cannabis-Folgen

Teillegalisierung von Cannabis „Zugunsten einer kleinen Klientel, die seit Jahren lautstark die Legalisierung von Cannabis fordert, nehmen der so genannte „Bundesgesundheitsminister“ Lauterbach und die Ampel-Regierung schwerwiegende gesundheitliche Folgeschäden billigend in Kauf“...

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19. Bundesdelegiertenversammlung der Senioren-Union

Dr. Ludwig zum neuen Bundesvorsitzenden gewählt Auf der 19. Bundesdelegiertenversammlung der Senioren-Union der CDU Deutschlands in Magdeburg, ist Sanitätsrat Dr. med. Fred-Holger Ludwig (Schweigen-Rechtenbach) zum neuenBundesvorsitzenden gewählt worden. Er tritt damit die...

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Senioren-Union fordert Internet-Anschluss für alle Altenheime

Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) Die Senioren-Union Rheinland-Pfalz fordert die Landesregierung auf, die gesetzliche Vorschrift, wonach alle Altenheime über einen Internet-Anschluss, zur unmittelbaren persönlichen Nutzung der Bewohnerinnen und Bewohner, verfügen...

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Außerordentliche Landesvorstandssitzung der Senioren-Union mit Peter Weiß, MdB

Peter Weiß ist Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestags-Fraktion. Er ist ferner Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages.

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Dr. Ludwig diagnostiziert Panik bei der SPD

Dreyers Haltung zur Linkspartei Zum Bekenntnis von Malu Dreyer zu künftigen Koalitionen mit der Linkspartei, erklärt der Landesvorsitzende der Senioren-Union, Dr. med. Fred-Holger Ludwig: „Die Panik bei Frau Dreyer muss groß sein...

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Landesvorstandssitzung am 13.12.2018

Der Landesvorstand gratulierte heute in seiner Vorstandssitzung den neu gewählten Bundesvorstandsmitgliedern Frau Karin Giovanella, Herrn Dr. Fred Holger Ludwig und Herrn Karl-Heinz Totz herzlich.

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17. Bundesdelegiertenversammlung der Senioren-Union

Rheinland-Pfalz wieder zu dritt im Bundesvorstand Auf der 17. Bundesdelegiertenversammlung der Senioren-Union der CDU Deutschlands in Magdeburg, ist der seit 2002 amtierende Bundesvorsitzende Prof. Dr. Otto Wulff mit großer Mehrheit in seinem Amt...

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Dr. Ludwig kämpft gegen Einsamkeit und Isolation

Einsamkeit ist eine der größten Gefahren für die Gesundheit. Eine Auswertung von 148 Untersuchungen aus verschiedenen Ländern ergab, dass Einsamkeit und soziale Isolation das Risiko eines frühen Todes ebenso stark...

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Dr. Fred-Holger Ludwig ist neuer Landesvorsitzender der Senioren-Union

Landesdelegiertentag der Senioren-Union Rheinland-Pfalz 2017 Dr. med. Fred-Holger Ludwig (Bad Bergzabern) wurde vom gestrigen Landesdelegiertentag der Senioren-Union Rheinland-Pfalz zum neuen Landesvorsitzenden gewählt. Bei der Wahl in Budenheim stimmten 96 % der...

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Landesvorstand tagt mit Johannes Steiniger MdB in Bad Dürkheim

Der aktuelle Landesvorstand der Senioren-Union Rheinland-Pfalz kam zu seiner letzten Sitzung in Bad Dürkheim zusammen. Am 31. August wird die Landesdelegiertenversammlung der Senioren-Union in Budenheim bei Mainz einen neuen Landesvorstand...

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Ziele der Senioren-Union

Verbraucherpolitik ist Seniorenpolitik

Umso wichtiger ist es, ältere Verbraucher als souveräne Marktteilnehmer zu stärken. Für die Union ist und bleibt Verbraucherpolitik auch Seniorenpolitik. Unser Leitbild des mündigen und gut informierten Verbrauchers kennt keine...

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Senioren als Konsumenten begreifen und stärken

Auch als Konsumenten werden Senioren immer wichtiger: Laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung verfügt die Generation der über 60-jährigen bereits heute über eine Kaufkraft von 316 Milliarden Euro. Die heute Älteren...

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Seniorenpolitik ist Verbraucherpolitik

Ältere Menschen in den Fokus der Verbraucherpolitik stellen. Bis zum Jahr 2030 wird bereits jeder dritte Bundesbürger älter als sechzig Jahre sein. Unsere Gesellschaft wird ihr Gesicht in den nächsten Jahrzehnten...

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Die Senioren-Union

  • 56.000 zahlende Mitglieder,
  • zweitgrößte Vereinigung der CDU,
  • 230.000 CDU-Mitglieder über 60 Jahre = 51 %
  • 20 Millionen über 60-jährige sind mehrheitlich wahlbereit,
  • 2013 wählten 35,1 % der 60-69-jährigen und 43,6% der Altersgruppe 70 die CDU
  • 2015 sind 63 der 256 CDU-Abgeordneten des 18. Deutschen Bundestages über 60 Jahre.

 

Das Magazin

Thema dieser Ausgabe:

17. Bundesdelegiertenversammlung der Senioren-Union in Magdeburg: Ein starkes Signal des Aufbruchs!

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