Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG)
Die Senioren-Union Rheinland-Pfalz fordert die Landesregierung auf, die gesetzliche Vorschrift, wonach alle Altenheime über einen Internet-Anschluss, zur unmittelbaren persönlichen Nutzung der Bewohnerinnen und Bewohner, verfügen müssen, zeitnah umzusetzen.
Im „Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG)“ aus dem Jahr 2010 und der dazu erlassenen „Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTGDVO)“ wird im § 4 Ziffer 4 ausgeführt: „Den Bewohnerinnen und Bewohnern müssen in ihrem unmittelbaren persönlichen Wohnumfeld die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Rufanlage, eines Telefons sowie von Fernsehen, Rundfunk und Internet zur Verfügung gestellt werden.“
Die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorschriften ist den „Landesämtern für Soziales, Jugend und Versorgung“ übertragen. Diese überprüfen regelmäßig die Einrichtungen und sollen darauf achten, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Dazu erklärte der Landesvorsitzende der Senioren-Union, Sanitätsrat Dr. med. Fred-Holger Ludwig: „Wie sich bei einer Recherche von Mitgliedern der Senioren-Union zeigte, ist seitens der Landesämter wohl noch nie nachgefragt oder geprüft worden, ob die Möglichkeit einer Internet-Nutzung für die Bewohnerinnen und Bewohner überhaupt besteht.“
Seitens des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung in Mainz müssten die Landesämter angewiesen werden dafür Sorge zu tragen, dass diese gesetzliche Regelung auch umgesetzt wird.
„Das zuständige Ministerium von Herrn Schweitzer kommt erkennbar seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nach. Ich fordere die Landesregierung daher auf, den Bewohnerinnen und Bewohnern aller Altenheime im Land endlich die versprochene digitale Teilhabe zu ermöglichen“, so Dr. Fred-Holger Ludwig abschließend.