Landesverband Rheinland-Pfalz

Kontroverse um neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz

Mainz, 24.06.2025

Senioren-Union kritisiert geplantes Bestattungsgesetz der Landesregierung

Zur anhaltenden Kritik von katholischer und evangelischer Kirche sowie des Bestatterhandwerks in Rheinland-Pfalz an der geplanten Novelle des Bestattungsgesetzes, erklärt der Landesvorsitzende der Senioren-Union Rheinland-Pfalz, Karl-Heinz Totz: „Wir erkennen zwar die Notwendigkeit an, das Bestattungsrecht an die gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Doch der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung geht weit über das Ziel hinaus. Ein „Ort der Trauer" ist wesentlich für die  Trauerbewältigung und darf nicht privatisiert werden.“

Die Professionalisierung des Leichenschauwesens findet zwar noch Zustimmung, jedoch stoßen die Abschaffung von Sarg, Urnen und Friedhofszwang auf breite Ablehnung in der Senioren-Union. Bestattungsentscheidungen könnten künftig aus rein finanziellen Gründen getroffen werden, was die Menschenwürde der Verstorbenen gefährde. „Der Verzicht auf den Sargzwang aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen sollte die Ausnahme bleiben; einen generellen Verzicht lehnen wir jedoch ab. Wir sehen die Abschaffung des Friedhofszwangs sehr kritisch, da eine Präzisierung des Bestattungsplatzes fehlt und dadurch Verallgemeinerungen und Indifferenz Tür und Tor geöffnet werden“, so Karl-Heinz Totz weiter.

Auch für das Ausbringen der Asche bei geplanten Flussbestattungen an weitestgehend beliebigen Stellen von Mosel, Saar, Lahn oder Rhein gibt es noch Klärungsbedarf. Der Gesetzentwurf geht nicht auf wasserrechtliche Fragen wie die Flussfischerei ein und berücksichtig ebenso wenig die Auswirkungen auf die angrenzenden Bundesländer als weitere Flussanrainer.

Die Übergabe der Asche in private Hände wirft ebenfalls viele Fragen auf: Wie und wo soll menschliche Asche eventuell unter Verwandten aufgeteilt werden? Darf menschliche Asche pietätslos weiterverarbeitet werden, z.B. in Form eines Diamanten? Wo bleibt die religiöse Kultur und das Recht auf Totenruhe?

„Ich appelliere an die Landesregierung, unsere Friedhofskultur nicht leichtfertig aufzugeben. Nutzen Sie den vorliegenden Gesetzentwurf als Anstoß für einen breiten gesellschaftlichen Diskurs über zeitgemäße Bestattungspraktiken. Die Würde des Menschen muss auch über dessen Tod hinaus gewahrt bleiben“, so Karl-Heinz Totz abschließend

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